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Pflegekosten

Unsere Vergütungssätze

Rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr stehen in der Seniorenresidenz St. Andreas Pflegefachkräfte und Betreuungskräfte zur Verfügung. Alle wesentlichen Dinge werden von uns organisiert und geregelt, zum Beispiel die regelmäßige Versorgung mit Mahlzeiten, hauswirtschaftliche Angelegenheiten wie das Reinigen der Wäsche oder des Zimmers und natürlich auch die notwendige individuelle pflegerische Versorgung.

Die Kosten für diese Dienstleistungen berechnen sich nach Vergütungssätzen, die jede Pflegeeinrichtungen mit den zuständigen Sozialleistungsträgern vereinbart. Das zu zahlende Entgelt ist abhängig von dem durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) festgestellten Pflegegrad des/der Pflegebedürftigen und von der Art der Pflege (Kurzzeit-/Verhinderungspflege oder Dauerpflege).

Weitere Informationen zu den Kosten der Dauerpflege sowie der Kurzzeit- und Verhinderungspflege finden Sie im Menü auf der linken Seite.

Wer trägt die Kosten der Unterbringung, wenn das Vermögen nicht ausreicht und der Eigenanteil nicht gezahlt werden kann?

Diese Frage kann pauschal nicht beantwortet werden. Wenn die Leistungen der Pflegeversicherung sowie Eigenleistungen der Bewohnerin/des Bewohners oder der eventuell unterhaltspflichtigen Angehörigen nicht ausreichen, werden die ungedeckten Pflegekosten oftmals vom Sozialhilfeträger übernommen. Wenn wir Ihre grundlegenden Fragen dazu nicht klären können, empfehlen wir evtl. die Inanspruchnahme einer Beratung beim zuständigen Sozialamt bzw. eine rechtliche Beratung.

Für weitere Informationen zum Thema Unterbringung und Pflegekosten steht Ihnen unser Beratungsservice zur Verfügung. Sprechen Sie uns an, wir beantworten Ihre Fragen gerne.