Rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr stehen in der Seniorenresidenz St. Andreas Pflegefachkräfte und Betreuungskräfte zur Verfügung. Ähnlich wie in einem Hotel werden alle wesentlichen Dinge von uns organisiert und geregelt, zum Beispiel die regelmäßige Versorgung mit Mahlzeiten, hauswirtschaftliche Angelegenheiten wie das Reinigen der Wäsche oder des Zimmers und natürlich auch die notwendige individuelle pflegerische Versorgung. Die Kosten für diese Dienstleistungen berechnen sich nach Vergütungssätzen, die jede Pflegeeinrichtungen mit den zuständigen Sozialleistungsträgern vereinbart. Das zu zahlende Entgelt ist abhängig von der durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) festgestellten Pflegestufe des/der Pflegebedürftigen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Pflegekosten in unserem Haus pro Tag im Doppelzimmer.
Vollstationäre Pflege und Kurzzeit-Pflege
Gesamtheimentgelt (inkl. Investitionskosten etc.)
im Doppelzimmer ab 01.03.2012 pro Tag in EUR
Pflegestufe | Entgelt |
| 0 | 70,49 € - 71,77 € |
| 1 | 83,57 € - 84,85 € |
| 2 | 96,65 € - 97,93 € |
| 3 | 118,45 € - 119,73 € |
Eine Unterbringung im Einzelzimmer ist in der Seniorenresidenz St. Andreas auf Wunsch ebenfalls möglich. Je nach Kategorie des Einzelzimmers wird ein Zuschlag von 1,02 EUR bis 5,00 EUR pro Tag berechnet.
Der Betrag, den die Pflegeversicherung zu den Kosten der Pflege beiträgt, ist abhängig von der durch den MDK festgestellten Pflegestufe. In der Pflegestufe 0 gibt es keine Bezuschussung durch die Pflegekasse. Allerdings ist der/die Betroffene aufgrund der so genannten Heimpflegebedürftigkeit berechtigt, Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz zu beantragen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Leistungsbeträge, die die Pflegeversicherung monatlich zu den Kosten der Pflege zuzahlt.
Leistungen der Pflegeversicherung für die stationäre Pflege
nach Pflegestufe in EUR pro Monat
| Pflegestufe | ab 01.01.2012 | |
| 1 | 1.023 € | |
| 2 | 1.279 € | |
| 3 | 1.550 € | |
| Härtefall | 1.918 € |
Bei den stationären Leistungsbeträgen der Pflegeversicherung handelt es sich um einen Zuschuss zu den pflegebedingten Aufwendungen. Damit reduzieren sich die Kosten der Pflegebedürftigen bzw. der Angehörigen ganz erheblich.
Ein Beispiel:
Eine Dame, bei der die Pflegestufe 1 bereits festgestellt wurde, soll in die Seniorenresidenz St. Andreas aufgenommen werden. Die Tochter möchte wissen, welche Kosten im Monat nach Abzug der Leistungen der Pflegeversicherung selbst getragen werden müssen. Die Heimkosten berechnen sich in diesem Fall wie folgt:
| 30 Tage x 83,57 EUR Heimentgelt in Pflegestufe 1 | 2.507,10 EUR |
| abzüglich Leistungen der Pflegekasse für Pflegestufe 1 | 1.023,00 EUR |
| Eigenanteil | 1.484,10 EUR |
Daraus folgt, dass 1.484,10 EUR als Eigenanteil selbst getragen werden müssen.
Wer trägt die Kosten der Heimunterbringung, wenn das Vermögen nicht ausreicht und der Eigenanteil nicht gezahlt werden kann?
In solchen Fällen werden die ungedeckten Heimkosten oftmals vom Sozialamt übernommen. Es prüft, inwieweit es Unterhaltspflichtige zur Zahlung heranziehen kann.
Für weitere Informationen zum Thema Heimunterbringung und Heimkosten steht Ihnen unser Beratungsservice zur Verfügung. Sprechen Sie uns an, wir beantworten Ihre Fragen gerne.

Uns ist es sehr wichtig, Sie persönlich, umfassend und kompetent zu beraten. Vereinbaren Sie einfach einen kostenlosen Beratungstermin und besuchen Sie uns in Pölich. Besichtigen Sie in aller Ruhe unser Haus und sprechen Sie mit den Menschen, die bei uns leben und arbeiten. Machen Sie sich ein Bild von unserer Einrichtung. Wenn Sie es möchten, besuchen wir Sie für ein Beratungsgespräch auch zu Hause. Sprechen Sie uns an.
Markus Kowalik
Pat Loskill
Christiane Schmitt
Volker Kirchen
Andrea Densborn
Halfenstr. 5
54340 Pölich/Mosel
Tel.: 06507 - 9387-0
Fax: 06507 - 9387-150
E-Mail: info[at]sanktandreas.com